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Fischen mit dem SaNa-Ausweis im Ausland

  • Autorenbild: Christoph Bachmann
    Christoph Bachmann
  • 1. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Apr.



Angeln in Norwegen

Kann ich in Deutschland mit dem SaNa Ausweis fischen? In Italien? Frankreich? Ist mein SaNa-Ausweis im Ausland gültig? Das Gute vorab: Oft können Tages- und Wochenpatente wie bei uns auch ohne einen Sachkundenachweis erworben werden. Das Angelnetzwerk Bern klärt auf:


«Je nach Land sind die Bestimmungen anders. Anbei eine Zusammenstellung der Situation in den angrenzenden Deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg, Mecklenburg-Vorpommern, Österreich, Lichtenstein und Tirol. Bezüglich der Anerkennung des Schweizer Sachkunde-Nachweises in weiteren Ländern müssen Sie sich selber direkt bei den zuständigen Behörden erkundigen.


Baden-Württemberg: Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, und hier den SaNa- Ausweis gemacht hat, kann damit in Baden-Württemberg eine Angelberechtigung resp. den Angelschein (Fischereischein) erwerben. Neu wird allerdings offiziell nur noch der SaNa-Ausweis anerkannt, egal ob mit oder ohne Brevet-Logo, der «alte» Brevet-Ausweis wird nicht mehr anerkannt. Wer also noch im Besitz des Brevets ist, und nach Baden-Württemberg zum Fischen gehen will, sollte diesen zuerst in den SaNa-Brevet-Ausweis umtauschen lassen.


Bayern: Bayern anerkennt weder den SaNa-Ausweis noch das Sportfischer-Brevet. Allerdings können Touristen auch ohne Nachweis einer Fischerausbildung eine 3-monatige Angelkarte erwerben. Wer eine Saisonkarte erwerben will, muss die Ausbildung inklusive Prüfung in Bayern machen.


Mecklenburg-Vorpommern: Der SaNa-Ausweis wird von Mecklenburg-Vorpommern (MV) zum Angeln anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis besitzt, kann die Angelerlaubnis für Gewässer in Landes MV erwerben. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber eines Fischereischeines des Bundeslandes MV berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.


Niederösterreich: Der SaNa-Ausweis wird von Niederösterreich anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) besitzt, kann beim niederösterreichischen Landesverband die Fischerkarte erlangen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber der niederösterreichischen Fischerkarte berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.


Vorarlberg: Auch Vorarlberg anerkennt weder SaNa-Ausweis noch Sportfischer Brevet. Wer in Vorarlberg Fischen will, kann ein 3-wöchiges Patent ohne Sachkunde-Ausweis beziehen, für längerfristige Patente muss der in Vorarlberg vorgeschriebene Kurs inklusive theoretischer und praktischer Prüfung besucht werden.


Liechtenstein: Die Fischereiprüfung in Liechtenstein (vgl. Ausbildungsunterlagen unter www.fischen.li) entspricht den Anforderungen an die Sachkunde, wie sie in der Schweiz verlangt wird. Entsprechend können in Liechtenstein ausgebildete Personen einen Schweizer SaNa-Ausweis beziehen und Schweizer können, mit Ausnahme der Jahrespatente, mit dem SaNa die Liechtensteinischen Patente beziehen.


Südtirol. Der SaNa-Ausweis wird im Südtirol anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) besitzt, kann beim Südtiroler Landesverband die Fischerkarte erlangen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber der Südtiroler Fischerkarte berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.» Quelle: anglerausbildung.ch

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